Kfz-Unfallgutachten

Kurz hat man nicht hingesehen

…und schon hat es gekracht.

Sie sehen, ein Unfall kann schnell passieren, unabhängig davon, wer daran Schuld ist. Doch nun gilt es schnell zu handeln und ein Kfz-Unfallgutachten erstellen zu lassen. Dabei steht es Ihnen als Geschädigter frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadensumfangs sowie der Schadenshöhe zu beauftragen. Die Kosten für das Kfz-Unfallgutachten werden dabei von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Möchten Sie nun Schadensersatz einfordern, dann benötigen Sie eine vollständige Beweissicherung über die Schadenshöhe und den Schadensumfang. Erst dann ist es möglich, einen Schadensersatzanspruch bei der anderen Versicherung zu beanspruchen. Damit es zu keinen Unstimmigkeiten in der Schadenshöhe kommt, ist die Beweissicherung umgänglich.

Schadensumfang ermitteln mit dem Kfz-Unfallgutachten

Damit wir den Schaden begutachten können, wird natürlich das komplette Auto genau untersucht. Erst danach ist es möglich, den aktuellen Wert zu ermitteln und dabei herauszufinden, wie hoch der Schaden am Ende ist und welche Reparaturen durchgeführt werden müssen. Sobald es aber um einen Schadensersatzanspruch geht, sollten Sie auf keinen Fall auf ein Kfz-Unfallgutachten verzichten. Denn ein Unfall kann schnell zur Wertminderung oder zum Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges führen. Vor allem dann, wenn Sie der Geschädigte sind, können Sie schnell auf den Kosten sitzen bleiben. Aus diesem Grund ist es wichtig, das Kfz-Unfallgutachten bereits vor der Reparatur erstellen zu lassen.

Unterteilung des Schadens – wer trägt wann die Kosten?

Sobald es zu einem Autounfall gekommen ist, geht der Streit über die Kosten auch schon los. Je nachdem, wer den Unfall verursacht hat und ob ein Haftpflichtschaden oder ein Kaskoschaden vorliegt, können die Kosten anteilig oder sogar komplett übernommen werden. Sobald jemand anderes am Unfall beteiligt gewesen ist, sollten Sie auf jeden Fall ein Kfz-Gutachten erstellen lassen, damit die Kosten dann vom Unfallgegner übernommen werden können.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Auch hier kann man natürlich zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden unterscheiden. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Kunden auf jeden Fall ein Kfz-Unfallgutachten erstellen zu lassen, damit Sie genau wissen, welche Schäden vorliegen, welche Reparaturen anstehen und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Diese Unterlagen können Sie dann bei der jeweiligen Versicherung einreichen, um dort eventuell einen Schadensersatz geltend machen zu können.